Sozialrechtliche Beratung im Kinderpalliativzentrum

Das Leben mit einem schwerstkranken Kind stellt das bisherige Familienleben auf den Kopf. Eltern müssen sich mit sozialrechtlichen Fragen auseinandersetzen, die bis dato unbekanntes Terrain für sie waren. Das kostet Kraft und Zeit. Und weit mehr als das: Es erfordert Wissen. Hier setzt unsere spezialisierte sozialrechtliche Beratung für die Familien an.

Wie kommen Eltern zu ihrem Recht?

Die Pflege und Sorge um ihr schwerkrankes Kind belastet Eltern emotional und zeitlich. Und es gibt weitere Herausforderungen. Eine davon: Der Gang zu den Ämtern, wenn ihr Kind beispielsweise ein medizinisches Hilfsmittel benötigt. Schon vorher stellen sich viele Fragen: Welche Ansprüche haben wir? An wen wenden wir uns mit unserem Anliegen? Wie bewältige ich die Antragsflut, wie gehe ich mit Absagen um? Die Sachverhalte werden immer komplexer. Absagen nach Antragstellung sind fast die Regel und die bürokratischen Hürden hoch. Deshalb setzen wir hier gezielt Personal mit Hilfe von Spenden ein. Denn: Die sozialrechtliche Beratung ist bislang keine Kassenleistung.

Ich kämpfe um Hilfsmittel, reiche immer wieder Unterlagen ein. Ewig lange hänge ich in Warteschleifen. Da geht es um das Mindeste an Pflege, das absolut Notwendige. Und da ist noch so viel mehr. Ich ertrage es Ablehnungen zu erhalten, Widersprüche zu schreiben, mich ständig rechtfertigen zu müssen, warum wir ein Hilfsmittel benötigen.

Pädiatrische Palliativversorgung im sozialrechtlichen Kontext

Die Kollegin berät in sozialrechtlichen Fragen und in der Kommunikation mit Versorger:innen wie beispielsweise den Pflege- oder Krankenkassen. Sie recherchiert, vernetzt und leistet konkrete Hilfestellung. Ihre Begleitung im Rahmen der Antragstellung schafft eine direkte Entlastung. Die Themen sind unterschiedlich: Sie betreffen die Krankenbehandlung, die Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege nach SGB XII, die Krankenversorgung bei Asylbewerber:innen, existenzsichernde Leistungen, Schwerbehinderung, Eingliederungshilfe, Bundesteilhabegesetz (BTHG), das Erwachsenwerden behinderter Kinder und Sozialverwaltungsverfahren und vieles mehr.

Hochbelastete Familien mit einem lebensbedrohlich erkrankten Kind dürfen beim Amt nicht vor verschlossenen Türen stehen. Unsere sozialrechtliche Beratung vernetzt und vermittelt aktiv. Das schafft Entlastung, Perspektive und endlich wieder Raum für Lebensfreude.