Zuversicht und Hoffnungslicht im Kinderpalliativzentrum Datteln: Der Wettbewerb für professionelle Künstler:innen
Kurzbeschreibung:
Die Vorstellung, einen persönlichen Schutzengel an seiner Seite zu wissen, gibt vielen Menschen ein gutes Gefühl – ganz gleich, ob sie gläubig sind oder nicht. Eltern wünschen sich einen Schutzengel für ihre Kinder. In besonders schweren Zeiten geben wir lieben Menschen gerne einen Schutzengel mit auf den Weg. Wir alle kennen heikle Situationen, in denen mehr als nur ein Schutzengel an unserer Seite schien – und zum Glück alles gut ausging.
Zu uns ins Kinderpalliativzentrum an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln/ Universität Witten-Herdecke kommen Familien mit ihrem schwerstkranken Kind. Die Kinder und Jugendlichen, die wir bei uns auf der pädiatrischen Palliativstation Lichtblicke und im häuslichen Umfeld versorgen, leiden an schweren und oft seltenen Krankheiten, die ihr Leben bedrohen. Sie alle brauchen Schutzengel!
Trotz der unglaublich schweren Last begleitet die Familien immer auch Hoffnung: Hoffnung auf Tage ohne leidvolle Symptome, auf ein herzerfrischendes Lachen, einen unbeschwerten Nachmittag in unserem Garten, schöne gemeinsame Aktivitäten, eine durchgeschlafene Nacht, freies Atmen. Aber auch die Hoffnung auf einen friedlichen Sterbeprozess oder doch auf Heilung – so unwahrscheinlich sie auch scheint.
Hoffnung ist niemals vergebens. Hoffnung spendet Trost und Kraft. Sie trägt uns Menschen durch tiefe Krisen und großes Leid. Hoffnung verbindet uns, sie gibt uns Zuversicht. Diese zutiefst menschlichen Gefühle möchten wir greifbar machen, u.a. durch diesen Kunstwettbewerb, der zum Aufbau einer Artothek für das Kinderpalliativzentrum dienen soll. Denn wir glauben an die heilende, verbindende und tröstende Wirkung von Kunst.
Eine analoge und digitale Artothek für die Familien im Kinderpalliativzentrum
Patient:innen und Eltern dürfen sich in Zukunft für die Zeit ihres Aufenthaltes im Kinderpalliativzentrum einen Schutzengel für ihre Zimmer aussuchen. Da in den Patient:innenzimmern striktere Hygienevorgaben gelten als in den Elternzimmern, sind dort ausschließlich einfache Ausdrucke erlaubt, die die Patient:innen im Anschluss an ihren Aufenthalt mit nach Hause nehmen dürfen. Für dieses Einsatzgebiet verfügen wir bereits über eine große Auswahl an digitalen Arbeiten namhafter Illustrator:innen.
Im Rahmen dieses Wettbewerbes sollen analoge Kunstwerke für die Elternzimmer und die öffentliche Ausstellung entstehen, die im Kinderpalliativzentrum dauerhaft verbleiben. Alle Werke (für Patient:innen und Eltern) werden zudem Teil einer digitalen Artothek.
In der (Vor-) Weihnachtszeit 2025 kuratieren wir in geeigneten kulturellen oder kirchlichen Einrichtungen die Werke in einer Ausstellung. Sie greift das Thema Hoffnung und Zuversicht in der Kinderpalliativversorgung aus unterschiedlichen Blickwinkeln auf. Die Ausstellung wird durch einen Ausstellungskatalog begleitet, in dem alle Kunstwerke mit Begleittexten zum Werk und zum/zur Urheber:in abgebildet werden.
Ausrichter des Wettbewerbs ist der „Freundeskreis Kinderpalliativzentrum Datteln e.V.“, der Teilnahmezeitraum liegt zwischen dem 01.10.2024 und 31.03.2025. Außerhalb dieses Zeitraumes eingesandte Beiträge können nicht berücksichtigt werden.
BENEFITS FÜR KÜNSTLER:INNEN
- Teil sein einer dauerhaften (digitalen) Artothek
- Bewertung durch Fachjury
- Ausstellung(en) für die Öffentlichkeit
- Insgesamt 8.200 Euro Preisgeld
- Ausstellungskatalog
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, u.a. durch das ZEIT Wissen Magazin
- Feierliche Preisverleihung für die Gewinner:innen
Ablauf des Wettbewerbes
Zu uns kommen Kinder mit lebensbedrohlichen bzw. lebensverkürzenden Erkrankungen. Ihre Krankheitsbilder, ihre Symptome, ihr Alter und ihr jeweiliges Entwicklungsstadium sind sehr unterschiedlich. Viele von ihnen leiden unter sehr seltenen Erkrankungen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu unserem Kinderpalliativteam aufzunehmen. Anhand Ihrer Informationen schätzen wir Ihre Situation ein. Wir schauen dann, ob eine spezialisierte Palliativversorgung für Ihre Familie angezeigt ist.
Teilnehmen dürfen ausschließlich Künstler:innen mit einer künstlerischen, akademischen Ausbildung (abgeschlossen oder noch laufend)
Alternativ können sich Personen durch eine aktive und kontinuierliche Ausstellungstätigkeit qualifizieren.
Kunstschaffende aller Nationalitäten, Religionen und Geschlechter sind herzlich willkommen, mitzumachen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Teilnahme an diesem Wettbewerb erfolgt ausschließlich durch die Einreichung (Upload) digitaler Fotos (bei analogen Kunstwerken) bzw. digitaler Daten (bei digital erstellten Kunstwerken) über das entsprechende Formular weiter unten auf dieser Website.
Die Einreichung der Kunstwerke erfolgt vom 01.10.2024 bis zum 31.03.2025. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die Benachrichtigung über die Entscheidung der Jury erfolgt per Email und öffentliche Bekanntgabe auf kinderpalliativzentrum.de bis zum 31.05.2025
Der Termin für die feierliche Preisverleihung durch den Ausrichter an die Künstler:innen (oder deren Vertreter:innen) im Kinderpalliativzentrum Datteln wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle digital eingereichten Werke, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden von einer unabhängigen 8-köpfigen Jury gesichtet und bewertet. Die Jury besteht aus Fachleuten und Mitabeiter:innen des Kinderpalliativzentrums.
JURY:
Vorsitzender:
Dr. phil. Ferdinand Ullrich, ehemaliger Museumsdirektor, Professor der Kunstakademie Münster
Fachjury:
Günter Phiesel, freischaffender Künstler
Danuta Karsten, freischaffende Künstlerin
Thole Rotermund, Kunsthändler, Vorstand Bundesverband deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG)
Mitarbeiter:innen-Jury:
Prof. Dr. Boris Zernikow, Chefarzt des Kinderpalliativzentrums
Dörte Garske, Pflegerische Leitung Kinderpalliativzentrum
Nicole Sasse, Geschäftsstellenleitung Freundeskreis Kinderpalliativzentrum Datteln e.V.
Am Ende des Bewertungsprozesses werden drei Geldpreise ausgelobt:
Platz 1: 3.000 Euro
Platz 2: 2.000 Euro
Platz 3: 1.000 Euro
Zusätzlich werden 22 weitere Kunstwerke ausgewählt, die mit einer jeweiligen Prämierung von 100 Euro bedacht werden.
Die 25 prämierten Kunstwerke (1. – 3. Platz sowie die 22 prämierten Werke) gehen im Original in den Besitz des Kinderpalliativzentrums über und werden so Teil der neu entstehenden analogen und digitalen Artothek.
Ausschreibungsbedingungen: Das Werk
Zu uns kommen Kinder mit lebensbedrohlichen bzw. lebensverkürzenden Erkrankungen. Ihre Krankheitsbilder, ihre Symptome, ihr Alter und ihr jeweiliges Entwicklungsstadium sind sehr unterschiedlich. Viele von ihnen leiden unter sehr seltenen Erkrankungen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu unserem Kinderpalliativteam aufzunehmen. Anhand Ihrer Informationen schätzen wir Ihre Situation ein. Wir schauen dann, ob eine spezialisierte Palliativversorgung für Ihre Familie angezeigt ist.
Eingereicht werden dürfen ausschließlich Werke aus der Disziplinen Malerei, Zeichnung, Grafik und Fotografie.
Das Thema des Wettbewerbes lautet: Zuversicht und Hoffnungslicht – Schutzengel im Kinderpalliativzentrum.
In der Ausgestaltung des Werkes sind die Künstler:innen vollkommen frei. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Menschen aller Nationalitäten, Geschlechter, Religionen und Altersklassen Freude an dem Werk empfinden sollen. Die Jury behält sich vor, Werke vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese gegen ethische oder moralische Grundsätze oder das christliche Menschenbild verstoßen bzw. wenn das Werk angsteinflößende oder anstößige Elemente enthält.
Wir weisen darauf hin, dass die Kunstwerke keinerlei religiösen Bezug haben müssen – aber dürfen – unabhängig von Glaubensrichtung und Konfession.
Die analogen Originalwerke dürfen maximal eine Höhe von 100 cm, maximal eine Breite von 70 cm und maximal eine Stärke (Tiefe) von 5 cm haben.
Digital erstellte Werke müssen sich in diesen Dimensionen verlust- und qualitätsfrei auf Papier ausdrucken lassen (ohne Sonderfarben).
Mehrteilige Werke (z.B. Diptychons bzw. Triptychons) sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Bei dem Trägermaterial der analogen Originalwerke muss es sich um Papier, Stoff, Karton, Holz, Kunststoff oder Leinwand auf Rahmen/ Trägermaterial handeln. Werke auf Glas, Metall oder anderen schweren bzw. zerbrechlichen Materialien werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Nicht eingereicht werden dürfen Werke, die gefälscht oder im Original beschädigt sind, nicht selbst vom Künstler/von der Künstlerin gefertigt wurden, die Gegenstand von laufenden juristischen Auseinandersetzungen (z.B. Unklarheiten zum Besitz oder der Urheberschaft) sind bzw. die in Wort und/oder Bild deutschem Recht widersprechen.
Bei Gemeinschaftswerken ist eine Erklärung der Bewerbung beizufügen, in der sich alle Beteiligten mit der Einreichung und den Teilnahmebedingungen einverstanden erklären.
Ausschreibungsbedingungen: Die Einreichung
Zu uns kommen Kinder mit lebensbedrohlichen bzw. lebensverkürzenden Erkrankungen. Ihre Krankheitsbilder, ihre Symptome, ihr Alter und ihr jeweiliges Entwicklungsstadium sind sehr unterschiedlich. Viele von ihnen leiden unter sehr seltenen Erkrankungen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu unserem Kinderpalliativteam aufzunehmen. Anhand Ihrer Informationen schätzen wir Ihre Situation ein. Wir schauen dann, ob eine spezialisierte Palliativversorgung für Ihre Familie angezeigt ist.
Jede:r Künstler:in darf sich mit 1 Werk bewerben. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über das Formular auf dieser Website.
Es dürfen maximal 5 Fotos/Dateien pro Kunstwerk eingereicht werden.
Jedes Foto/jede Datei muss mindestens 500 KB und darf maximal 3 MB groß sein.
Es werden ausschließlich die Datenformate JPG, EPS und PDF akzeptiert.
Die Datenbeschriftung muss nach folgendem Prinzip aufgebaut sein: 01_Künstlername_Werkname/ 02_Künstlername_Werkname …
Optional ist das Hochladen eines eigenen Portraitfotos.
Ausschreibungsbedingungen: Rechte und Nutzung
Zu uns kommen Kinder mit lebensbedrohlichen bzw. lebensverkürzenden Erkrankungen. Ihre Krankheitsbilder, ihre Symptome, ihr Alter und ihr jeweiliges Entwicklungsstadium sind sehr unterschiedlich. Viele von ihnen leiden unter sehr seltenen Erkrankungen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu unserem Kinderpalliativteam aufzunehmen. Anhand Ihrer Informationen schätzen wir Ihre Situation ein. Wir schauen dann, ob eine spezialisierte Palliativversorgung für Ihre Familie angezeigt ist.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb des Kinderpalliativzentrums Datteln erklären sich die Kunstschaffenden bereit,
ihr Werk im Falle einer Auszeichnung (1. Preis; 2. Preis, 3. Preis) bzw. im Falle einer Prämierung in Höhe von 100 Euro (zusätzliche 22 Werke) im Original dem Freundeskreis Kinderpalliativzentrum Datteln e.V. als Eigentümer zu überlassen und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt zur Verfügung zu stellen. Die Urheberschaft des Werkes bleibt davon unberührt. Eine Rückforderung ist nicht möglich.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb des Kinderpalliativzentrums Datteln erklären sich die Kunstschaffenden bereit,
keine Einwände zu haben, dass alle digital eingereichten Bilder auf der Website und den Social Media-Kanälen des Freundeskreis Kinderpalliativzentrum Datteln e.V., der die Auftritte des Kinderpalliativzentrums administriert, abgebildet werden dürfen.
keine Einwände zu haben, dass sein/ ihr Werk im Falle einer Auszeichnung oder Prämierung in Print- und Onlinemedien sowie in der Pressearbeit des Ausrichters genutzt wird. Eine Namensnennung des Kunstschaffenden wird durch den Ausrichter garantiert, sofern nicht anders erwünscht.
keine Einwände zu haben, dass sein/ ihr Werk im Falle einer Auszeichnung oder Prämierung im Rahmen einer Ausstellung/ mehrere Ausstellungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird bzw. in Zukunft in den Räumlichkeiten des Kinderpalliativzentrums öffentlich gezeigt wird. Zusätzlich werden die Kunstwerke und Angaben zum/zur Künstler:in in einem Ausstellungskatalog veröffentlicht. Jede:r teilnehmende Künstler:in erhält drei Ausstellungskataloge und wird rechtzeitig über Ort und Zeit der Ausstellung informiert.
keine Einwände zu haben, dass Pressevertreter:innen, aber auch Gäste und Mitarbeitende des Kinderpalliativzentrums die ausgestellten Werke fotografieren und darüber öffentlich berichten dürfen.
keine Einwände zu haben, dass ihr Werk u.a. im Rahmen der Preisverleihung fotografiert bzw. gefilmt werden und Teil von öffentlicher Berichterstattung sein darf.
keine Einwände zu haben, dass ihr Werk fotografiert und reproduziert werden darf.
Der Ausrichter schließt aus, dass mit der Abbildung, Ausstellung und Nutzung der Werke kommerzielle Zwecke verfolgt werden.
Ausschreibungsbedingungen: Anlieferung und Preisverleihung
Zu uns kommen Kinder mit lebensbedrohlichen bzw. lebensverkürzenden Erkrankungen. Ihre Krankheitsbilder, ihre Symptome, ihr Alter und ihr jeweiliges Entwicklungsstadium sind sehr unterschiedlich. Viele von ihnen leiden unter sehr seltenen Erkrankungen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu unserem Kinderpalliativteam aufzunehmen. Anhand Ihrer Informationen schätzen wir Ihre Situation ein. Wir schauen dann, ob eine spezialisierte Palliativversorgung für Ihre Familie angezeigt ist.
Der/ die Kunstschaffende kann sein/ihr Werk nach Terminabsprache persönlich beim Ausrichter vor Ort abgeben. Alternativ ist ein versicherter Versand per Post/ Paketdienst an den Ausrichter möglich. Die Kosten für den Versand werden bei Nachweis des Beleges durch den Ausrichter erstattet. Kosten für Speditionsversand übernimmt der Ausrichter nicht.
Das prämierte/ausgezeichnete, analoge Werk muss innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über eine Auszeichnung/Prämierung beim Ausrichter abgegeben bzw. eingegangen sein.
Sollte das Werk auf dem Transportweg verloren gehen oder beschädigt werden, ist eine Auszahlung des Preisgeldes/ der Prämierung nicht möglich. Für die Handlungen Dritter haftet der Ausrichter nicht.
Die Daten des ausgezeichneten/prämierten digitalen Werkes müssen innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über eine Auszeichnung/Prämierung übermittelt werden. Ansprechpartnerin ist Meike Haberstock.
Die Auszeichnung der ersten drei Gewinner:innen des Wettbewerbes sowie der Prämierung der 22 weiteren ausgewählten Künstler:innen erfolgt im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Kinderpalliativzentrum Datteln. Im Anschluss überweist der Ausrichter die entsprechenden Geldpreise auf die von den Künstler:innen genannten Konten. Für die steuerliche Bewertung des Preisgeldes ist jede:r Künstler:in selbst verantwortlich.
Werke, die im Rahmen des Wettbewerbes nicht prämiert bzw. ausgezeichnet werden, werden nicht Teil der analogen/digitalen Artothek des Kinderpalliativzentrums Datteln, es sei denn, der/die Künstler:in schenkt dem Ausrichter das Werk.
Wir freuen uns über alle, die unser Schutzengel-Projekt trotzdem unterstützen möchten und den Kindern, Jugendlichen, Familien und Mitarbeitenden mit ihrem Werk eine Freude bereiten wollen.
Schlussbestimmungen
Zu uns kommen Kinder mit lebensbedrohlichen bzw. lebensverkürzenden Erkrankungen. Ihre Krankheitsbilder, ihre Symptome, ihr Alter und ihr jeweiliges Entwicklungsstadium sind sehr unterschiedlich. Viele von ihnen leiden unter sehr seltenen Erkrankungen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu unserem Kinderpalliativteam aufzunehmen. Anhand Ihrer Informationen schätzen wir Ihre Situation ein. Wir schauen dann, ob eine spezialisierte Palliativversorgung für Ihre Familie angezeigt ist.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen in Bezug auf diesen Wettbewerb, die Entstehung und Nutzung der dadurch entstehenden analogen und digitalen Artothek sowie der Nutzung der Werke ist der Sitz des Ausrichters.
Die Termine können vom Ausrichter aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) verschoben werden. Sollte dieser Fall eintreten, wird auf der Website des Kinderpalliativzentrums und/oder per E-Mail darüber informiert.
Eine Anfechtung der Jury-Entscheidungen ist nicht möglich. Die Jury wird die Nichtauszeichnung von Werken nicht begründen. Die Jury-Mitglieder verpflichten sich zum Stillschweigen über den Beratungs- und Entscheidungsprozess. Das Kriterium für die Auszeichnung und Prämierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung des/der Kunstschaffenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Reise- und Unterbringungskosten können vom Ausrichter nicht übernommen werden.
Sie haben noch Fragen zu unserem Kunstwettbewerb?
unter der Mobilnummer 0157 - 1044 736 oder per Email.