Helfen als Gericht oder Kanzlei: Mit Geldauflagen und Nachlässen gutes Tun!
Als Zuweiser:in in Gericht oder Staatsanwaltschaft stehen Sie den Familien im Kinderpalliativzentrum solidarisch zur Seite. Ihre Mithilfe wirkt! Mit der gerichtlichen Zuweisung von Geldauflagen sind wir seit 2010 vertraut. Wir bieten Ihnen einen zuverlässigen und kompetenten Service. Als Anwalt/ Anwältin für Erbrecht können Sie uns mit Ihrer Kanzlei unterstützen: Ihre Mandant:in hat keine Erben und/oder möchte über den Tod hinaus Gutes bewirken? Dann ziehen Sie doch gemeinsam in Erwägung, den Freundeskreis Kinderpalliativzentrum Datteln e.V. als Erben oder Vermächtnisnehmer im Nachlass zu berücksichtigen. Die Mitarbeiter:innen verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Nachlassregelung.
Bußgelder zuweisen
Sie sind Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt und auf der Suche nach einer geeigneten Organisation für die Zuweisung einer Geldauflage? Der Freundeskreis Kinderpalliativzentrum Datteln e.V. ist unter den gemeinnützigen Einrichtungen, zu deren Gunsten Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes NRW freigesetzt werden können, gelistet.
Über den jeweiligen Zahlungseingang oder -verzug informieren wir Sie umgehend. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an das Team des Freundeskreises. Annika Tremer (Geldauflagenservice) ist Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin gerne behilflich.
Freundeskreis als Nachlassempfänger
Sie beraten in Ihrer Kanzlei Ihre Mandantschaft bei der Nachlassregelung? Oft sind Erblasser:innen unsicher, wie sie mit ihrem Nachlass Gutes bewirken können. Vielleicht mögen Sie den Freundeskreis Kinderpalliativzentrum Datteln e.V. als Erben oder Vermächtnisnehmer vorschlagen? Wir stellen Ihnen bei Bedarf einige Informationsmaterialien zur Verfügung. Sie und Ihre Mandantschaft sind jederzeit herzlich zu einem Kennenlernen eingeladen!
Wenden Sie sich gerne an das Team des Freundeskreises. Nicole Sasse (Geschäftsstellenleiterin) sondiert mit Ihnen die Möglichkeiten. Rufen Sie an und/oder vereinbaren Sie gerne einen Termin!
Wir danken allen Richter:innen und Staatsanwält:innen, die dem Freundeskreis eine Geldauflage zuweisen. So kehren Sie Ungutes in Gutes! Und wir danken ebenso herzlich allen Anwält:innen, die uns potentiellen Erblasserinnen und Erblassern bei der Gestaltung ihres Testaments vorschlagen. Sie schenken damit schwerstkranken Kindern und ihren Familien Kraft und Lebensfreude!
Sigrid Thiemann, Vereinskommunikation